3G-Regel ab 20. September für Sportbetrieb

Liebe MTVler:innen,

 

ab Sonntag, 20. September, gilt im Landkreis Rotenburg die „erweiterte 3G-Regel“.

Das bedeutet für Euch, dass die Teilnahme am Sportbetrieb unter Einhaltung dieser Verordnung erfolgen muss. Bitte habt Verständnis dafür, dass die Übungsleiter die entsprechenden Zertifikate in den nächsten Trainings checken werden. Für die Sportler:innen, die nicht geimpft/genesen sind, gilt dann eine Testpflicht. Der Test muss vor dem Training gemacht werden, sonst ist eine Teilnahme am Training leider nicht möglich.

Wir möchten Euch bitten, Euch an diese Vorschriften (die wir übrigens nicht machen) zu halten, denn nur so kann der Sportbetrieb aufrecht erhalten werden. Ansonsten drohen dem MTV empfindliche Strafen und wir denken, dass das im allgemeinen Interesse ist, diese zu umgehen 😊

 

Euer Vorstand

in Uncategorised
on 17 September 2021